Zweites Standbein

 

Auf Grund gesetzlicher Vorgaben, darf zum Leiter einer Beratungsstelle in der Regel nur bestellt werden,

 

wer eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachgehilfe oder eine andere kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat und nach Abschluß der Ausbildung mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet "Steuern" tätig gewesen ist.

 

Eine Partnerschaft mit unserem Lohnsteuerhilfeverein bietet Ihnen eine Vielzahl von Serviceleistungen,
insbesondere

 

- 2/3 des Beitragsaufkommens als Honorar
- keine Mindestumsatzverpflichtung
- keine monatlichen Fixkosten
- kostenlose Haftpflichtversicherung
- Schulungen zum Steuerrecht

 

Sofern Sie an der Einrichtung einer Beratungsstelle in Ihren Räumen interessiert sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, bitten wir um Zusendung einer Kurzbewerbung. Wir werden Ihnen dann gerne ausführliche Informationen zu senden.

Als bundesweit tätiger Lohnsteuerhilfeverein suchen wir noch geeignete Geschäftspartner zur Einrichtung und Führung einer eigenen Beratungsstelle in eigenen Räumen mit Computer und Internetanschluß als Obmann / Obfrau.

 

E-Mail