Beitragsordnung 2012

Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer Recklinghausen e.V.
Lohnsteuerhilfeverein
Hauptgeschäftsstelle Recklinghausen
Beitragsordnung ab Januar 2012
A. Aufnahmegebühr:
Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder ( und auch nach Kündigung erneuerte Mitgliedschaften ) beträgt 12,18 EUR inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
B. Mitgliederbeiträge:

Die Beitragshöhe richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrundlage.
 Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des Mitglieds, bei Ehegatten beider Mitglieder des jeweiligen Beitragjahres. Die Grundsätze des gleichlautenden Ländererlasses der obersten Finanzbehörden vom 30.05.1990 sind zu beachten.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Festsetzung des Beitrags notwendigen Angaben zu machen.

Der Jahresbeitrag ergibt sich aus der Beitragstabelle, die bei einem rückwirkendem Vereinsbeitritt auch für diese Jahre maßgeblich ist.

 
Beitragstabelle

 

 

 

 

 

     

Beitrags-

Bemessungsgrundlage Mitgliedsbeitrag

klasse

in EUR

EUR inkl. gesetzl. MwSt

 

 

 

 

 

1

 

bis 8.000

 

60,85

 

2

 

8001

-

16000

 

109,52

 

3

 

16001

-

25000

 

121,69

 

4

 

25001

-

37000

 

152,11

 

5

 

37001

-

50000

 

182,54

 

6

 

50001

-

75000

 

212,95

 

7

 

75001

-

100000

 

304,23

 

8

 

ab 100.001

 

395,49

 

 

C. Sonstiges
Es wird nur ein einheitlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, je nachdem unter welche Kategorie das zu beratene Mitglied einzustufen ist.
Neben dem einheitlichen Mitgliedsbeitrag wird lt. Satzung kein besonderes Entgelt erhoben. Die Beratungstätigkeit darf bei Neumitgliedern erst dann beginnen, wenn der Beitritt schriftlich erklärt und die Aufnahmegebühr sowie der erste Jahresbeitrag entrichtet worden sind.
Alte Mitglieder haben nach der Satzung erst dann einen Anspruch auf Beratung, wenn der Beitrag für das laufende Jahr entrichtet worden ist. Bei unpünktlicher Zahlung werden Mahngebühren entsprechend der Kosten des Vereins in Höhe von 3,00 EUR pro Mahnung erhoben.