|
Beitragsordnung 2012 |
| Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer Recklinghausen e.V. |
| Lohnsteuerhilfeverein |
| Hauptgeschäftsstelle Recklinghausen |
| Beitragsordnung ab Januar 2012 |
| A. Aufnahmegebühr: |
| Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder ( und auch nach Kündigung erneuerte Mitgliedschaften ) beträgt 12,18 EUR inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
| B. Mitgliederbeiträge: |
|
Die Beitragshöhe richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrundlage. Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Festsetzung des Beitrags notwendigen Angaben zu machen. Der Jahresbeitrag ergibt sich aus der Beitragstabelle, die bei einem rückwirkendem Vereinsbeitritt auch für diese Jahre maßgeblich ist. |
| Beitragstabelle |
|
|
|
|
|
|
Beitrags- |
Bemessungsgrundlage | Mitgliedsbeitrag | |||
|
klasse |
in EUR |
EUR inkl. gesetzl. MwSt | |||
|
|
|
|
|
|
|
|
1 |
bis 8.000 |
60,85 |
|||||
|
2 |
8001 |
- |
16000 |
109,52 |
|||
|
3 |
16001 |
- |
25000 |
121,69 |
|||
|
4 |
25001 |
- |
37000 |
152,11 |
|||
|
5 |
37001 |
- |
50000 |
182,54 |
|||
|
6 |
50001 |
- |
75000 |
212,95 |
|||
|
7 |
75001 |
- |
100000 |
304,23 |
|||
|
8 |
ab 100.001 |
395,49 |
|||||
| C. Sonstiges |
| Es wird nur ein einheitlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, je nachdem unter welche Kategorie das zu beratene Mitglied einzustufen ist. |
| Neben dem einheitlichen Mitgliedsbeitrag wird lt. Satzung kein besonderes Entgelt erhoben. Die Beratungstätigkeit darf bei Neumitgliedern erst dann beginnen, wenn der Beitritt schriftlich erklärt und die Aufnahmegebühr sowie der erste Jahresbeitrag entrichtet worden sind. |
| Alte Mitglieder haben nach der Satzung erst dann einen Anspruch auf Beratung, wenn der Beitrag für das laufende Jahr entrichtet worden ist. Bei unpünktlicher Zahlung werden Mahngebühren entsprechend der Kosten des Vereins in Höhe von 3,00 EUR pro Mahnung erhoben. |